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Horizon Europe Community Österreich
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://horizon-europe-community.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  1. Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
    Alternativtexte sind bei vielen Grafiken entweder nicht vorhanden oder liefern nicht die dargestellte Information.
  2. Erfolgskriterium 1.2.3 (Audio Description or Media Alternative (Prerecorded)):
    In den Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen sind visuelle Inhalte enthalten, welche nicht durch Audiodeskription vermittelt werden.
  3. Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
    Der Button "Löschen" beim Filtern auf der Seite "Meine Community" liefert keine Information zum Kontext.
  4. Erfolgskriterium 1.4.3 (Contrast (Minimum)):
    Der Textkontrast ist an manchen Stellen unzureichend.
  5. Erfolgskriterium 1.4.5 (Images of Text):
    Texte wurden teilweise als Grafiken umgesetzt obwohl eine Umsetzung als Text möglich gewesen wäre.
  6. Erfolgskriterium 2.4.5 (Multiple Ways):
    Für viele Unterseiten gibt es nur eine Methode um sie zu erreichen.
  7. Erfolgskriterium 2.4.7 (Focus Visible):
    Der Fokus ist nicht überall ausreichend sichtbar.
  8. Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts):
    Teile der Seite die in einer anderen Sprache als die Hauptsprache sind, sind nicht entsprechend ausgezeichnet.
  9. Erfolgskriterium 4.1.1 (Parsing):
    Es sind Parsingfehler laut W3C Validator vorhanden.

Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wzg@ffg.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.07.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder sofern Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
wzg@ffg.at

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren